Webmaster und Webhosting
Webmaster ist eine Berufsbezeichnung, die in Deutschland und anderen Ländern gesetzlich geschützt ist. Jemand, der diese Bezeichnung benutzt, ohne die entsprechende Qualifikation zu besitzen, verstößt gegen geltendes Recht. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn der Betreffende diese Berufsbezeichnung bei Bewerbungen oder Verträgen angibt, obwohl er dafür nicht qualifiziert ist. Hier greift der § 263 StGB, der den Tatbestand des Betrugs regelt.
Ein einheitlich definiertes Berufsbild für den Webmaster ist weder national noch international vorhanden. Das liegt an der Schnelllebigkeit des Internets und der daraus resultierenden Technologien. Der Webmaster plant – ähnlich wie ein Architekt – die Webseiten und die Anwendungen. Auch werden diese von ihm koordiniert und überwacht. Möchte man also eine ausgezeichnete Webseite in das Netz stellen, so engagiert man einen Webmaster, der von der Planung bis zur Veröffentlichung im Internet alles erledigt. Bevorzugt man eine andere Lösung, kann man gute Domains kaufen. Diese sind im Internet reichlich im Angebot. Bei den Domain-Handelsbörsen, die auf den einschlägigen Webseiten vorhanden sind, werden auszeichnete Seiten verkauft bzw. vermietet. Die meisten dieser Seiten sind von Webmastern kreiert worden, die ihre fachlichen Kompetenzen eingebracht haben.
Der Begriff Webhosting ist im Bereich von Webseiten und Providern zu finden. Unter diesem Begriff wird verstanden, dass eine Webseite auf einem Webserver untergebracht ist, der einem ISP – Internet Service Provider – gehört. Diese Unterbringung kostet in der Regel Geld; dafür stellt der Webhost seine Ressourcen den Kunden zur Verfügung. Der Webhost garantiert die Unterbringung auf dem Webserver sowie die Netzwerkanbindung. Die Leistungen der verschiedenen Webhosting-Unternehmen differieren sehr stark und so wird empfohlen, sich vorher genau zu informieren, welchen Leistungsumfang man für welche Kosten erhält.
